Behandlung / Leistungen
Behandlungsbeginn:
Das Gebiss eines Kindes sollte erstmals spätestens im Alter von 6 Jahren kontrolliert werden, da bestimmte Fehlbildungen (z.B. der Kreuzbiss) frühzeitig korrigiert werden sollten. Es werden so die Voraussetzungen für ein geregeltes weiteres Wachstum geschaffen.
Das Alter ab dem neunten bis zehnten Lebensjahr ist ideal für die kieferorthopädische Behandlung, da so das noch verbleibende Wachstum des Kindes genutzt werden kann, um Fehllagen der Kiefer mit herausnehmbaren Zahnspangen zu korrigieren. Sind keine Kieferfehllagen vorhanden, so kann mit dem Behandlungsbeginn meist noch gewartet werden.
Behandlungsapparaturen:
Eine kieferorthopädische Behandlung wird durchgeführt mit
- herausnehmbaren Apparaturen
- aktive Platten
- funktionskieferorthopädische Geräte ( Bionator, Twin Block)
- Verankerungsgeräte (Lip Bumper )
oder / und mit festsitzenden Apparaturen
- Multiband Apparatur ( "feste Spange"), auch als ästhetisches Keramik Bräcket
- zusätzliche Apparaturen wie GNE App., Pendulum App., Flex Developer, Carriere Distalizer
- spezielle Verankerungsgeräte ( Nance, Miniimplantate )